Parken an den Ladestationen

Es gibt immer wieder Irritationen über das Parken an den Ladestationen von next step mobility.

Dazu eine Erläuterung:
An den Ladestationen befinden sich immer zwei Ladeanschlüsse. Demnach sind immer zwei Parkplätze für e-Fahrzeuge reserviert (Beschilderung beachten).

Parken ist dort nur zulässig, wenn das Fahrzeug an die Ladestation angeschlossen wurde und der Ladevorgang gestartet wurde.

Ist der Akku voll, darf das Fahrzeug dort weiterhin stehen. Der Ladevorgang muss jedoch weiterhin laufen, d.h. er darf nicht abgebrochen werden. Die Zeitkomponente der Ladung läuft damit weiter (0,66€/Stunde).

Alle, welche die o.g. Bediungen nicht erfüllen dürfen dort nicht stehen. Es gibt hierzu keine Ausnahmen in Form von Sonderberechtigungen, Anwohnerausweisen, Fahrzeuge mit e-KEnnzeichen welche Parken ohne zu laden o.ö.

Die Einhaltung wird durch örtliche Behörden kontrolliert. Nach aktuellem Bußgeldkatalog wird ein Verstoß mit 55€ geahndet.

Die Elektromobilität kann nur mit einem zuverlässigen Ladenetz funktionieren, dazu gehören Ladestationen, welche auch genutzt werden können.Ich bitte daher darum diese Regeln zu beachten.