Ein Dauerthema seit 5 Jahren an den Ladestationen von next step mobility.
An allen Parkplätzen an den Ladestationen steht dieses Schild:
Um hier parken zu dürfen, muss das Fahrzeug
– aufladbar sein (e-Fahrzeug, Plug-in Hybrid) und
– das Ladekabel muss angeschlossen sein und
– der Ladevorgang muss gestartet worden sein.
Eine zeitliche Begrenzung der Standzeit gibt es nicht.
Das Fahrzeug soll, muss aber nicht nach Ladeende umgeparkt werden, d.h. es darf z.B. über Nacht dort geparkt werden. Niemand muss mitten in der Nacht zum Fahrzeug gehen und einen neuen Parkplatz suchen.
Bitte die Einstellungen am Fahrzeug so wählen, dass das Ladekabel nach Ende des Ladevorgangs verriegelt bleibt (bei manchen Fahrzeugen ist eine automatische Freigabe möglich). So gilt es weiterhin als aktiver Ladevorgang.
Bei langen Standzeiten und/oder großen Strommengen kann die Nutzung des ad-hoc Laden Vorteile bringen.
Alle anderen Fahrzeuge dürfen an den Parkplätze nicht stehen!
Dies kann nicht umgangen werden!
D.h. weder ein Parkticket, noch eine ausgelegte Parkscheibe berechtigt hier zum Parken.