Dieser Beitrag bezieht sich auf die ‚großen‘ Ladestationen, welche in Ettlingen im Einsatz sind, z.B. Schöllbronner Straße/Oberes Albgrün.
Immer wieder kommt es vor, dass ein Fahrzeug nicht geladen werden kann. Die Freischaltung per Karte oder App funktioniert, es fließt jedoch kein Strom.
Zusätzlich wird eine Fehlermeldung angezeigt, in der Art ‚Laden nicht möglich, es wurden zwei Fahrzeuge angeschlossen‘.
Als Nutzer denkt man sich dann, ja klar, hier stehen zwei Fahrzeuge, es sind doch auch zwei Ladepunkte.
So einfach ist es jedoch (leider) nicht.
Im Allgemeinen können an diesen Ladestationen zwei Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden. Es stehen insgesamt 30 kW Ladeleistung für beide Ladepunkte zusammen zur Verfügung. Die Ladeleistung wird bei bedarf auf die beiden Ladepunkte verteilt. In den meisten Fällen merkt man nicht davon, z.B. wenn beide Fahrzeuge mit maximal 11 kW laden.
Es gibt jedoch Sonderfälle, die zu einem Problem bzw. dem oben genannten Fehler führen.
Und jetzt wird es technisch: Ursache dafür ist die Schieflastregelung. Diese besagt, dass zwischen den 3 Phasen eine maximale Differenz von 20A bestehen darf.
Lädt ein Fahrzeug mit 3 Phasen ist die Differenz 0. Lädt ein Fahrzeug auf einer Phase mit 16A, dann ist diese Differenz 16A.
Lädt nun ein 2. Fahrzeug ebenfalls mit einer Phase und 16 A, dann ist die Differenz ebenfalls noch 16A und somit zulässig.
Zu diesem Zweck sind innerhalb der Ladestation die Phasen verschoben, so dass das erste Fahrzeug auf L1 und das 2. Fahrzeug auf L2 lädt.
Problematisch wird es bei Fahrzeugen welche auf 2 Phasen laden. Das erste Fahrzeug lädt nun z.B. mit jeweils 16A auf den Phasen L1 und L2. Die Differenz sind weiterhin 16A.
Kommt nun ein 2. Fahrzeug, welches nur mit 16A einphasig lädt, so lädt dies auf (durch die Verschiebung der Phasen) auf L2.
In Summe liegen nun auf L2 32A an. Die Differenz zu L3 beträgt nun genau diese 32A. Also mehr als 20A und somit wird der Ladevorgang unterbrochen bzw. gar nicht erst gestartet.
D.h. immer in der Kombination 2-phasiges Fahrzeug und 1-phasiges Fahrzeug kann es zu diesem Problem kommen.
Theoretisch könnte man das Problem umgehen, wenn man die Phasen weiter verschiebt. Dazu müssten jedoch alle Ladestationen umgebaut werden, was nach der Freigabe der Eichrechtsbehörde nicht so ohne Weiteres möglich ist. Vorteil ist, dass es nur wenige Fahrzeuge gibt, welche auf 2 Phasen laden. Der Trend geht zu 3-phasigen 11 kW Ladern.