Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in 2020 fortgesetzt.

2020 wird next step mobility in Ettlingen weitere Ladestationen für e-Fahrzeuge errichten. Im Moment laufen die letzten Abstimmungen zwischen der Stadt Ettlingen und next step mobility. Realisiert werden die Standorte Schöllbronner Straße/Oberes Albgrün, sowie Pforzheimer Straße/Lauerturm. Für einen weiteren Standort laufen aktuell noch Gespräche, welche zeitnah abgeschlossen werden sollen. Ausblick:Vorgespräche bezüglich weiterer Standorte mit Realisierung

Verkaufsoffener Sonntag 31.3.2019

Am 31.3.2019 findet in Ettlingen ein verkaufsoffener Sonntag mit Autosalon statt.Hier der offizielle Text dazu:Die Ettlinger Innenstadt verwandelt sich am 31. März wieder in eine Automeile. In den Straßen wie auch auf den Plätzen der Ettlinger Altstadt präsentieren Ettlinger Autohäuser ihre neuesten Modelle. Lernen Sie die aktuellen Trends der Autohersteller kennen, informieren Sie sich über

Zwei neue Ladestationen

Nach einer arbeitsreichen Woche gibt es viel zu berichten. In Ettlingen gibt es zwei neue Ladestationen mit jeweils 2 Ladepunkten. Die Stationen stehen in der Sibyllastraße (an der AVG Linie, ‚hinter‘ dem Schloss) und in der Middelkerker Straße (Parkplatz des Schulzentrum) Jetzt müssen noch einige Konfigurationseinstellungen vorgenommen werden. Die Einträge in den Verzeichnissen der Stromtankstellen

Infos zur Elektromobilität

Ladestationen Typen Destination Charger Hier wird das Auto nebenbei geladen, d.h. der Zweck des Aufenthalts ist nicht unbedingt das Laden des Fahrzeugs sondern z.B. der Kinobesuch, Einkaufen oder Abstellen über Nacht. Aus diesem Grund sind die Ladeleistungen eher gering (zwischen 3,7 kW und 22 kW). Das sind die typischen Ladestationen von next step mobility. Schnelllader

Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge in Ettlingen

Next step mobility und die Stadt Ettlingen haben eine Vereinbarung für zwei weitere Standorte getroffen. In der Sibyllastraße (Höhe Hausnummer 21) und auf dem Parkplatz der Albgauhalle (Middelkerker Straße) werden zwei weitere Ladestationen errichtet. Analog der Stationen in der Friedrichstraße und Dickhäuterplatz bieten die Stationen eine Ladeleistung von bis zu 22 kW. Die Versorgung erfolgt

Was kostet das Laden?

Das ist leider nicht so einfach zu beantworten, da viele Faktoren die Ladezeit und den Preis beeinflussen. Grundsätzlich gibt es bei next step mobility ein Preismodell mit zwei Varianten. Diese ergeben sich aus den Vorgaben des Abrechnungsdienstleisters. NewMotion (Stationen Mühlenstraße und Gewerbepark Albtal) 0,30 €/kWh + 0,01 €/Minute + Aktivierungsgebühr einmalig 0,35 € Plugsurfing (Friedrichstraße,

Nutzung der Ladestationen – Ladung per Schlüsselanhänger

Die folgende Beschreibung ist für die Stationen ‚Am Dickhäuterplatz‘ und ‚Friedrichstraße‘ gültig. Für die Stationen ‚Mühlenstraße‘ und ‚Gewerbepark Albtal‘ ist diese Anleitung gültig: Anleitung Die Station kann per Plugsurfing Schlüsselanhänger (RFID) aktiviert werden. Dazu wird der Schlüsselanhänger von Plugsurfing benötigt. Dieser kann über Plugsurfing für einen einmaligen Betrag erworben werden. Siehe auch: https://www.plugsurfing.com/de 1. Ladekabel

Nutzung der Ladestationen – Ladung per App

Die folgende Beschreibung ist für die Stationen ‚Am Dickhäuterplatz‘ und ‚Friedrichstraße‘ gültig. Für die Stationen ‚Mühlenstraße‘ und ‚Gewerbepark Albtal‘ ist diese Anleitung gültig: Anleitung Die Station kann per App aktiviert werden. Dazu wird die App ‚Plugsurfing‘ aus dem App- bzw. Play-Store benötigt. Siehe auch: https://www.plugsurfing.com/de 1. Ladekabel am Fahrzeug anschließen 2. Ladekabel an der Station

Nutzung der Ladestationen – ad-hoc Ladung

Die folgende Beschreibung ist für die Stationen ‚Am Dickhäuterplatz‘ und ‚Friedrichstraße‘ gültig. Für die Stationen ‚Mühlenstraße‘ und ‚Gewerbepark Albtal‘ ist diese Anleitung gültig: Anleitung Eine Möglichkeit zur Aktivierung der Station ist die sog. ad-hoc Ladung. D.h. es ist nicht notwendig zuvor einen Vertrag mit abzuschließen. Ein Smartphone und ein Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Paypal) sind ausreichend.